Mit Urteil vom 16.03.2017 (Az. IX ZB 45/15) hat der BGH die Rechte von Insolvenzschuldnern gestärkt. Der Kautionsrückzahlungsanspruch aus einem Wohnraummietverhältnis geht demnach mit Wirksamkeit einer Enthaftungserklärung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners über.