Mit Urteil vom 26.01.2017 (Az. IX ZR 285/14) hat der BGH sich erneut mit der Haftung von Steuerberatern gegenüber dem beratenden Unternehmen im Zeitpunkt der Krise beschäftigt und diese deutlich verschärft.
Mit Urteil vom 26.01.2017 (Az. IX ZR 285/14) hat der BGH sich erneut mit der Haftung von Steuerberatern gegenüber dem beratenden Unternehmen im Zeitpunkt der Krise beschäftigt und diese deutlich verschärft.