So könnte man zwischenzeitlich die Rechtsprechung der obersten deutschen Bundesgerichte zusammenfassen. Dass der Geschäftsführer einer GmbH nach dem Insolvenzantrag nicht „die Hände in den Schoß legen kann“, zeigt die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 16.05.2017 (Az. VII R 65/16).